FIDLEG Kundeninformation

Gestützt auf die gesetzlichen Vorgaben aus Art. 8ff. des Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) wird nachfolgend einen Überblick über die Konwave AG (nachfolgend das «Finanzinstitut») sowie deren Dienstleistungen gegeben.

A.    Information über das Unternehmen

Adresse

Strasse: Obstmarkt 1

PLZ / Ort: 9100 Herisau

Telefon: +41 71 352 59 40

E-Mail: info@konwave.ch

Webseite: www.konwave.ch

Das Finanzinstitut wurde 2015 gegründet.

Aufsichtsbehörde und Prüfgesellschaft

Das Finanzinstitut besitzt seit 2015 die Bewilligung als Verwalter von Kollektivvermögen und untersteht daher der prudenziellen Aufsicht durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA. Im Rahmen dieser Aufsicht wird das Finanzinstitut durch die Prüfgesellschaft PricewaterhouseCoopers AG (PwC) jährlich sowohl aufsichtsrechtlich als auch obligationsrechtlich geprüft und revidiert. Die Anschrift der FINMA und der Prüfgesellschaft PwC finden sich nachfolgend.

Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA

Laupenstrasse 27

3003 Bern

Telefon: +41 31 327 91 00

E-Mail: info@finma.ch

Webseite: www.finma.ch

Firmenname Prüfgesellschaft: PricewaterhouseCoopers AG

Adresse: Birchstrasse 160

Postleitzahl / Ort: 8050 Zürich

Telefon: + 41 58 792 44 10

Webseite: www.pwc.ch

Ombudsstelle

Das Finanzinstitut ist der unabhängigen und vom Eidgenössischen Finanzdepartement anerkannten Finanzombudsstelle Schweiz (FINOS), angeschlossen. Streitigkeiten über Rechtsansprüche zwischen Kunden und dem Finanzinstitut sollen nach Möglichkeit im Rahmen eines Vermittlungsverfahrens durch die Ombudsstelle erledigt werden. Nachfolgend findet sich die Anschrift der Finanzombudsstelle Schweiz (FINOS).

Name Ombudsman: Finanzombudsstelle Schweiz (FINOS),

Adresse: Talstrasse 20

PLZ / Ort: 8001 Zürich

Telefon: +41 44 552 08 00

E-Mail: info@finos.ch

Webseite: www.finos.ch

B.     Informationen über die angebotenen Finanzdienstleistungen

Das Finanzinstitut erbringt für seine Kundinnen und Kunden Vermögensverwaltungsdienstleistungen im Bereich der kollektiven Kapitalanlagen.

Für Informationen zu den verschiedenen kollektiven Kapitalanlagen, den allgemeinen Risiken, Wesensmerkmalen und Funktionsweisen wird auf die entsprechenden Prospekte und Factsheets auf dieser Webpage verwiesen.

Das Finanzinstitut garantiert weder eine Rendite noch einen Erfolg im Rahmen der Anlagetätigkeit. Die Anlagetätigkeit kann daher zu einer Wertsteigerung aber auch zu einem Wertverlust führen.

Das Finanzinstitut verfügt über alle erforderlichen Bewilligungen zur Ausübung der oben ausgeführten Dienstleistungen.

C.     Kundensegmentierung

Finanzdienstleister müssen ihre Kundinnen und Kunden einem gesetzlich vorgegebenen Kundensegment zuordnen. Das Finanzdienstleistungsgesetz sieht die Segmente «Privatkunden», «professionelle Kunden» und «institutionelle Kunden» vor. Für jeden Kunden wird im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Finanzinstitut eine Kundenklassifikation festgelegt. Unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen kann der Kunde ein durch ein sog. Opting-in oder Opting-out die Kundenklassifikation ändern.

D.    Information über Risiken und Kosten

Allgemeine Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten

Die Vermögensverwaltungsdienstleistungen bringen finanzielle Risiken mit sich. Das Finanzinstitut händigt allen Kundinnen und Kunden vor Vertragsabschluss die Broschüre «Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten» aus. Diese kann zudem auf www.swissbanking.org eingesehen werden.

Bei allfälligen und weiterführenden Fragen können sich die Kunden jederzeit an das Finanzinstitut wenden.

Risiken im Zusammenhang mit der angebotenen Dienstleistung

Für eine Darstellung der verschiedenen Risiken, die sich aus der Anlagestrategie für das Kundenvermögen ergeben können, wird auf die entsprechenden Vermögensverwaltungsverträge verwiesen.

Kosteninformation

Für die erbrachten Dienstleistungen wird ein Honorar verrechnet, das normalerweise auf den verwalteten Vermögensverwerten und/oder auf einer Erfolgsbasis berechnet wird. Für detailliertere Informationen wird auf die entsprechenden Vermögensverwaltungsverträge verwiesen.

E.     Information über Bindungen an Dritte

Im Zusammenhang mit den vom Finanzinstitut angebotenen Finanzdienstleistungen können wirtschaftliche Bindungen an Dritte bestehen. Die Entgegennahme von Zahlungen Dritter sowie deren Behandlung werden in den Vermögensverwaltungsverträgen jeweils detailliert und umfassend geregelt.

F.     Informationen über das berücksichtigte Marktangebot

Das Finanzinstitut verfolgt grundsätzlich einen «open universe approach» und versucht bei der Selektion von Finanzinstrumenten die bestmögliche Wahl für den Kunden zu treffen.